Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Anhang)
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf der Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Anhang) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 20. September 2017 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
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