Vereinbarung 2019 über den Vollzug des AVIG durch die Arbeitslosenkassen

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. November 2018 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, sich im Rahmen einer Konsultation zum obenerwähnten Vereinbarungsentwurf zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst den Mitbericht der Arbeitslosenkasse und des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Antrag:
Es sei eine inhaltliche Überarbeitung der vorgeschlagenen Leistungsvereinbarung zu prüfen.

Begründung siehe Download.

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