Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. September 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Kanton Zug eingeladen bis zum 14. Dezember 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1) Stellung zu nehmen.
Sie können die Rückmeldungen des Kantons Zug dem beiliegenden Antwortformular entnehmen (siehe Download).
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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