Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 haben Sie die Kantone eingeladen, bis zum 23. März 2018 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Dass zum Zwecke der Terrorismusprävention der Erwerb von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe durch Privatpersonen zukünftig auch in der Schweiz geregelt werden soll, begrüssen wir. Entsprechend unterstützen wir den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen und gestützt auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren stellen wir dazu nachstehende Anträge, welche die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf die Kantone sowie datenschutzrechtliche Fragen betreffen.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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