Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. März 2018 haben Sie uns eingeladen, bis zum 15. Juni 2018 zur oben genannten Teilrevision Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns und stellen folgenden
Antrag
Art. 23 Abs. 6 (neu): Das Amt informiert das Kind schriftlich oder, auf Antrag des Kindes, persönlich in Anwesenheit einer sozialpsychologisch geschulten Person.

Begründung siehe Download.

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