Finanzausgleich 2019 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2019, zu der Sie uns mit Brief vom 18. Juni 2018 eingeladen haben.
Unsere Plausibilisierung der Datengrundlagen hat ergeben, dass die Berechnungen auf den vom Kanton Zug gelieferten Daten basieren. Wir gehen davon aus, dass die Berechnungen aufgrund korrekter Datenlieferungen aller Kantone seitens EFV korrekt vorgenommen wurden.
Nach einem einjährigen Unterbruch aufgrund eines Einmaleffekts setzt sich der Trend der stetig steigenden Zuger Zahlungen in den NFA auch 2019 fort: Mit 329 Millionen Franken zahlt Zug rund 17 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Das heisst, für alle Zugerinnen und Zuger macht dies pro Kopf 2727 Franken aus und damit 97 Franken mehr als im Vorjahr. Dies ist auch deshalb stossend, weil der Bund und die Geberkantone seit Jahren mehr zahlen, als vom Gesetz vorgesehen. So wird der schwächste Kanton auf 88,2 Prozent des schweizerischen Ressourcenindex angehoben statt auf die vorgesehenen 85 Prozent. Dieser Systemfehler führt 2018 für die Geberkantone zu einer Überdotation von 380 Millionen Franken oder 30 Prozent. Allein der Kanton Zug muss davon 72 Millionen zu viel bezahlen. Seit Einführung des NFA im Jahr 2008 haben die Geberkantone 1,42 Milliarden Franken zu viel bezahlt. Der Zuger Anteil beläuft sich auf 281 Millionen Franken.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat diesen Missstand erkannt und ebenso, dass eine Reform des geltenden NFA dringend notwendig ist. Der Kanton Zug unterstützt das integrale Gesamtpaket der KdK zur Optimierung des NFA. Er erwartet vom Bundesparlament, dass es diesen Schulterschluss der Kantone für mehr Fairness im Finanzausgleich unterstützt. Sollte sich keine Zustimmung für diesen Kompromiss finden lassen, betrachtet der Kanton Zug dies als klaren Affront gegen jene Kantone, welche die Basis für den nationalen Wohlstand bilden. Solidarität – welche keine Einbahnstrasse sein kann – und nationaler Zusammenhalt wären diesfalls nur noch leere Worte. Der Kanton Zug müsste sich in einem solchen Fall überlegen, inwiefern er in nationalen Gremien überhaupt noch mitwirken will, wenn seine berechtigten Anliegen komplett ignoriert werden.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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