Totalrevision der Bevölkerungsschutzverordnung und der Zivilschutzverordnung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. Februar 2019 bzw. vom 9. April 2019 haben Sie den Sicherheitsdirektor als Mitglied der RK MZF und der KKJPD eingeladen, zur Totalrevision der Bevölkerungsschutzverordnung und der Zivilschutzverordnung Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach. Die nachfolgenden Anträge beziehen sich grundsätzlich auf diejenigen Versionen der Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV) und der Zivilschutzverordnung (ZSV), welche den Vernehmlassungsadressaten mit Schreiben vom 11. Februar 2019 unterbreitet worden sind. Das BABS hat die Verordnungsentwürfe indessen nach der Beratung der Totalrevision des Bevölkerungs-​ und Zivilschutzgesetzes (BZG) durch den Nationalrat in der Sommersession 2019 angepasst. Teilweise sind die nachfolgend beantragten Änderungen bereits in diesen neuen Versionen der BevSV und der ZSV enthalten. Einzelne Änderungsanträge beziehen sich auf diese neuen Versionen der BevSV und der ZSV (vgl. Art. 44 – 45 und Art. 46 ZSV).
Allgemeine Bemerkungen
Wir begrüssen die Aufteilung der Bestimmungen über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz auf der Verordnungsstufe in zwei separaten Verordnungen, d.h. die Totalrevision der Zivilschutzverordnung und die Schaffung einer neuen Verordnung über den Bevölkerungsschutz.

Anträge und Begründungen siehe Download.Bundesamt für Bevölkerungsschutz

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