Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-​Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen [EU] 2019/817 und [EU] 2019/818; Weiterentwicklungen des Schengen-​Besitzstands)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 9. Januar 2020 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Nach Rücksprache mit der Finanzdirektion, der Zuger Polizei, dem Amt für Migration, der Datenschutzstelle sowie dem Obergericht (inkl. Staatsanwaltschaft und Strafgericht) nehmen wir im Namen der Zuger Regierung gerne zur Vorlage Stellung.
Wir begrüssen die Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-​Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei ausdrücklich und verzichten auf Anträge.

Bemerkungen siehe Download.

Kontakt

Sicherheitsdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Sicherheitsdirektion
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 50 20