Änderung der Handelsregisterverordnung und Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 20. Februar 2019 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung der Handelsregisterverordnung und der Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte des Obergerichts bzw. des Handelsregister-​ und Konkursamts.
Da wir zur Stellungnahme zu zwei Verordnungen eingeladen wurden, gliedert sich unsere Antwort in total drei Schriftstücke: der vorliegende Begleitbrief sowie je ein Dokument zur Änderung der Handelsregisterverordnung und der Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister. Bitte beachten Sie, dass bei Ihnen beide Revisionen als ein Geschäft geführt werden.

Details siehe Downloads.

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