Änderung des Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 10. April 2019 haben Sie uns in oben genannter Angelegenheit zur Vernehmlassung mit Frist bis zum 30. August 2019 eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne dazu.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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