Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. Mai 2019 haben Sie uns eingeladen, bis zum 23. August 2019 zum obengenannten Vorentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortformular.

Beilage siehe Download

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