Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf betreffend Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Oktober 2019.

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