Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Verordnung Arbeitslosenversicherung)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 haben Sie die Kantone eingeladen, zu oben erwähnter Konsultation eine Stellungnahme einzureichen.
Wir danken für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus äussern zu können, bemängeln aber die äusserst kurz bemessene Frist.
Von der Änderung der Covid-​19-​Verordnung (Übernahme von alt Art. 8f und Einführung von Art. 9 Abs. 5 und 6) und vom erläuternden Bericht zur Änderung der Covid-​19-​Verordnung Arbeitslosenversicherung nimmt der Kanton Zug Kenntnis.

Details siehe Download.

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