Revision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Mit Schreiben vom 27. September 2019 haben Sie uns in oben genannter Angelegenheit zur Vernehmlassung mit Frist bis zum 17. Januar 2020 eingeladen.
Der Kanton Zug begrüsst grundsätzlich die vorliegende Revisionsvorlage. Viele Bestimmungen schaffen Klarheit und werden die Umsetzung in der Praxis erleichtern. Andere Änderungsvorschläge sind aus der Perspektive der Praxis weniger zielführend. In der Beilage lassen wir Ihnen daher die Rückmeldung des Amts für Kindes-​ und Erwachsenenschutz zukommen.

Details siehe Downloads.

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