Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV; SR 642.211) eröffnet und uns zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 23. März 2020 eingeladen.
Wir danken Ihnen dafür und möchten Ihnen mitteilen, dass wir zum Teil a. «Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften» auf konkrete Anträge und eine vertiefte inhaltliche Stellungnahme verzichten. Zum Teil b. «Rückerstattung der Verrechnungssteuer an Bundesbedienstete mit Wohnsitz im Ausland» stellen wir folgenden

Antrag:

Es sei auf die Änderung von Art. 52 VStV zu verzichten und die Zuständigkeit bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu belassen.

Begründung siehe Download.

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