Revision des Gefahrgutrechts

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. April 2020 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 1. Juni 2020 zur Revision des Gefahrgutrechts Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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