Finanzausgleich 2021 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2021, zu der Sie uns am 15. Juni 2020 eingeladen haben.
Unsere Plausibilisierung der Datengrundlagen hat ergeben, dass die Berechnungen auf den vom Kanton Zug gelieferten Daten basieren. Wir gehen davon aus, dass die Berechnungen aufgrund korrekter Datenlieferungen aller Kantone seitens EFV korrekt vorgenommen wurden.
Der Kanton Zug hat 2021 die eindrückliche Summe von 331 Millionen Franken zum Nationalen Finanzausgleich beizutragen. Dies entspricht 2654 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Das ist der höchste pro-​Kopf-Betrag aller Kantone. Er ist mehr als doppelt so hoch wie derjenige des zweitplatzierten Geberkantons. Diese Zahlen knüpfen an denjenigen des Vorjahres an und zeigen einmal mehr die immense Auswirkung, die der NFA auf den Kantons Zug hat.

Unser substanzieller Beitrag zugunsten der anderen Kantone steigt seit der Einführung des NFA stetig an und wird aller Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren überdurchschnittlich hoch sein. Wir sind überzeugt, dass die bereits beschlossenen Optimierungen des NFA richtig waren. Allerdings sind wir es den Zuger Einwohnerinnen und Einwohnern schuldig, uns auch in Zukunft für eine noch bessere und gerechtere Ausgestaltung des Finanzausgleichs einzusetzen.

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