Änderung des Luftfahrtgesetzes
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren
Antrag:
Art. 100 Abs.4 LFG ist mit folgendem Satz 2 zu ergänzen: In Bezug auf diese Meldung sind sie vom Berufsgeheimnis entbunden.
Details siehe Download.