Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)

Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeinden, der Feuerwehren und der Gebäudeversicherung Zug müssen darum in Einzelheiten neu geregelt werden. Das führt unter anderem zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Die Gesetzesänderungen liegen im Entwurf vor. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. September 2020.

Kontakt

Sicherheitsdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Sicherheitsdirektion
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 50 20