Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. August 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes eröffnet und zur Vernehmlassung bis am 28. November 2021 eingeladen. Als Beilage stellen wir Ihnen den ausgefüllten Fragebogen des Kantons Zug zu.
Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bitten Sie, unsere Anliegen zu berücksichtigen.

Details siehe Downloads.

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