Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Ergänzende Bemerkungen:
Die Definition der heutigen Radio-Versorgungsgebiete ist geprägt von der technischen Voraussetzung der UKW-Verbreitung. Dank DAB-Technologie von technischen Planungsbeschränkungen weitgehend befreit, können die neu definierten Versorgungsgebiete nun als Regionen bezeichnet werden, für die ein konzessionierter Veranstalter einen publizistischen Leistungsauftrag erfüllen muss.
Details siehe Download.
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Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
BLOP