Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Das eidgenössische Finanzdepartement hat uns mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 eingeladen, zu oben erwähnter Verordnung bis 2. Februar 2021 Stellung zu nehmen.
Am 25. September 2020 hat das Parlament das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet. Damit wurden zehn bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst, um die Voraussetzungen zu verbessern, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain-​/Distributed-​Ledger-Technologie-Unternehmen (DTL-​Unternehmen) weiterentwickeln kann. Mit der vorliegenden Mantelverordnung werden die umschriebenen Gesetzesanpassungen auf Verordnungsstufe nachvollzogen.
Wir unterstützen die Mantelverordnung im Grundsatz. Für unsere detaillierte Vernehmlassung verweisen wir auf den ausgefüllten Fragebogen in der Beilage, ergänzend aber auch auf die Stellungnahme der Swiss Blockchain Federation, Bern vom 11. November 2020, welche bereits bei Ihnen eingegangen ist.

Ausgefüllter Vernehmlassungsbogen siehe Downloads.

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