Teilrevision des Transplantationsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat eröffnete am 12. Mai 2021 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Wir äussern uns zur Vorlage wie folgt:
Mit der Revision des Transplantationsgesetzes sollen in erster Linie die bereits bestehenden Regelungen zu verschiedenen Datenbanken, zur Überkreuz-​Lebendspende und zur Vigilanz von der Verordnungsebene auf Gesetzesstufe gehoben werden. Der Regelungsinhalt des bisherigen Verordnungsrechts machen die Überführung in eine formell-​gesetzliche Grundlage notwendig; der Kanton Zug begrüsst entsprechend die Verankerung dieser Bestimmungen im Transplantationsgesetz. Dasselbe gilt für die vorgeschlagenen Anpassungen aufgrund der Vollzugserfahrungen seit seinem Inkrafttreten.
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.


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