Vorläuferstoffverordnung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. April 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur oben genannten Vorlage eine Vernehmlassung bis 18. August 2021 einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der Einreichung einer Vernehmlassungsantwort beauftragt.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir mit der Vorlage einverstanden sind und keine Änderungs-​ oder Ergänzungsanträge stellen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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