Finanzausgleich 2022 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2022, zu der Sie uns am 14. Juni 2021 eingeladen haben.
Die Zuger Steuerzahlen in den uns vorliegenden Berechnungen der EFV haben wir geprüft – insbesondere jene für das neu hinzugekommene Bemessungsjahr 2018. Es hat sich gezeigt, dass die Berechnungen auf den vom Kanton Zug gelieferten Daten basieren. Mangels Kenntnis der Detailzahlen haben wir im Sinne einer groben Plausibilisierung auch einen Blick auf die Steuerzahlen der anderen Kantone geworfen. Diese erscheinen uns ebenfalls nachvollziehbar und plausibel.

Der Kanton Zug hat 2022 die eindrückliche Summe von 328 Millionen Franken zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) beizutragen. Dies entspricht 2594 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Das ist der höchste pro-​Kopf-Betrag aller Kantone. Er ist mehr als doppelt so hoch wie derjenige des zweitplatzierten Geberkantons. Diese Zahlen knüpfen an diejenigen des Vorjahres an und zeigen einmal mehr, wie der NFA in die Finanzen des Kantons Zug eingreift. Mit den NFA-​Zahlungen, dem Beitrag an die Direkte Bundessteuer und den AHV-​Überschüssen leistet der Kanton Zug einen ausserordentlich hohen Beitrag an den bundesweiten Wohlstand und den nationalen Zusammenhalt.

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