Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer

Mit Schreiben vom 23. September 2022 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 23. Dezember 2022 eingeladen. Gerne nimmt der Kanton Zug dazu wie folgt Stellung:
Wir unterstützen die Schaffung einer neuen, nur für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger verfügbaren Fondskategorie, welche die gesetzlichen Vorschriften respektive Restriktionen so umsetzt, dass die Ziele der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Fondsstandorts Schweiz erreicht werden und gleichzeitig dem Anlegerschutz angemessen Rechnung getragen wird.
Details siehe Download.

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03