Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-​BAZG, GwV-​BAZG)

Sehr geehrter Herr Bock

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Finanzdirektion das Geschäft zur direkten Erledigung überwiesen.

Details siehe Download.

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03