Aktualisierung der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten gehörenden Gemeinden

Sehr geehrte Frau Ineichen-​Fleisch, sehr geehrte Frau Neuhaus

Wir beziehen uns auf Ihre E-​Mail vom 3. Februar 2022, mit welcher Sie die Kantone eingeladen haben, zur eingangs erwähnten Vorlage bis 1. April 2022 Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Finanzdirektion mit einer direkten Antwort beauftragt.
Der Kanton Zug verzichtet auf eine einlässliche Stellungnahme.

Begründung siehe Download.

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