Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Januar 2022 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantonsregierungen eingeladen, zu den Entwürfen der oben erwähnten Bundesgesetze Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons äussert sich dazu wie folgt:

1. Allgemeines

Mit diesen Vorlagen unterbreitet der Bundesrat das aktualisierte strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,354 Milliarden Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschritts 2023 und die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte. Weiter beantragt er einen Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen in der Höhe von 8,433 Milliarden Franken (nominal, 0,4 Prozent Teuerung pro Jahr, inkl. MWST).

Details siehe Download.

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