Konsultation zur Revision des Gefahrgutrechts

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. März 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 20. Mai 2022 zur Revision des Gefahrgutrechts vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen.

Details siehe Downloads.

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