Finanzausgleich 2023 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2023, zu der Sie uns am 13. Juni 2022 eingeladen haben.
Die Zuger Steuerzahlen in den uns vorliegenden Berechnungen der EFV haben wir geprüft, insbesondere jene für das neu hinzugekommene Bemessungsjahr 2019. Die für den Kanton Zug aufgeführten Steuerzahlen sind nachvollziehbar und plausibel. Dies gilt insbesondere auch für die Datenmeldungen von juristischen Personen, welche den kantonalen Steuerstatus aufgegeben haben. Wir haben auch ein Auge auf die Steuerzahlen der anderen Kantone geworfen, dies aber lediglich im Sinne einer groben Plausibilisierung, weil wir von jenen Kantonen keine Detailzahlen kennen. Auch die für die anderen Kantone aufgeführten Steuerzahlen erscheinen uns soweit plausibel.

Details siehe Download.

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