17.523 n Pa. Iv. (Stamm) Walliser. Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Sehr geehrter Herr Kommissionsvizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kommissionsmitglieder

Mit Schreiben vom 17. Juni 2022 haben Sie uns zur Vernehmlassung mit Frist bis 8. Oktober 2022 eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne wie folgt:
Der Kanton Zug sieht grundsätzlich keinen Bedarf, die gesetzlichen Grundlagen des Namensrechts aus dem Jahr 2013 bereits wieder zu ändern. Mit der vorliegenden Teilrevision erfahren die damaligen Ziele, insbesondere dass die gesetzliche Namensregelung einfach und transparent sein solle sowie im Interesse einer möglichst einfachen und klaren Regelung der amtliche Doppelname aufgehoben werden solle, innert einer kurzen Zeitspanne, d.h. nach weniger als 10 Jahren, eine komplette Kehrtwende.

Details siehe Download.

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