Vernehmlassung zu Ausführungsbestimmungen über das Geldspiel (Kantonale Geldspielverordnung; V EG BGS)

Im Jahr 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (Geldspielgesetz; BGS 935.51) in Kraft getreten. Der Kanton Zug erlässt dazu ein Einführungsgesetz (EG BGS). Der Kantonsrat hat die Vorlage am 29. September 2022 in 1. Lesung beraten.

Zur Umsetzung des EG BGS ist eine Verordnung vorgesehen (Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, Kantonale Geldspielverordnung; V EG BGS). Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung zu geben.

Die politischen Parteien sowie die Gemeinden des Kantons Zug und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Januar 2023.

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