Anpassung kantonaler Richtplan 22/1: Anträge der Gemeinden im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen (u.a. Umfahrung Unterägeri und Zentrumstunnel Zug) sowie archäologische Fundstaetten, Weiler, Waelder mit besonderer Erholungsfunktion, Naturgefahren, kommunale Naherholungsgebiete und Kies- & Deponieplanung.

Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite. Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-​Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.

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