Foltergütergesetz

Foltergütergesetz

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 31. Januar 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir mit dem Vorschlag für ein neues Gesetz zu dieser Thematik, welches sich an der Gesetzgebung der EU orientiert, einverstanden sind. Auf Anträge respektive eine Stellungnahme im Einzelnen verzichten wir.

Details siehe Download.

Kontakt

Staatskanzlei

Kontaktformular
Anschrift
Staatskanzlei
Regierungsgebäude
Seestrasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Freitag
09:00 - 11:45
14:00 - 16:00

Telefonnummer
+41 41 728 33 11