Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Nachfolgend finden Sie die Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kanton Zug zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG), Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen. Neben der untenstehenden Antwort haben wird auch den Fragenkatalog zu den Varianten betreffend Umsetzung der Mo. Müller ausgefüllt. 

Einleitende Bemerkung:

Zur Transparenz und Effizienz bei den Verwaltungskosten der Arbeitslosenklassen (Artikel 92 Absatz 6 AVIG) möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Ausformulierung der Verordnungsbestimmungen für die Bemessung der anrechenbaren Verwaltungskosten die örtlichen Rahmenbedingungen und die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten, welchen die Arbeitslosenkassen unterliegen, adäquat berücksichtigt werden sollten. Zukünftig ist verstärkt mit Hilfe eines festzulegenden durchschnittlichen Sollwerts und auf Grundlage weiterer Qualitätsmerkmale die Effizienz der Kassen untereinander zu bewerten.

Details siehe Download.

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