Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-​N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 23. März 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den ausgefüllten Fragebogen.

Details siehe Downloads.

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