Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz

Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. April 2023 wurden die Kantone eingeladen, zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz – Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung – eine Stellungnahme einzureichen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Gerne nehmen wir zu den geplanten Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung Stellung.

Details siehe Download.

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