Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (GOG); Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine möglichst umfassende Trennung des Zwangsmassnahmengerichts vom Strafgericht
Mit dieser Teilrevision des GOG soll auf die neue Amtsperiode der Gerichte 2025-2030 die Möglichkeit geschaffen werden, das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in möglichst umfassender Weise von dem allenfalls nachfolgend in der Sache urteilenden Strafgericht zu trennen bzw. loszulösen.
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