Änderung Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug

Von den Veränderungen des Projekts «Anstellungsbedingungen» sind die Mitarbeitenden der PH Zug mitbetroffen. Abweichungen vom kantonalen Personalrecht sind und bleiben jedoch notwendig, um den hochschulspezifischen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, für die PH Zug ein eigenes Revisionsprojekt durchzuführen. Die zwingend vorzunehmenden personalrechtlichen Bestimmungen bieten die Gelegenheit, weitere fällige Anpassungen vorzunehmen. Der Regierungsrat lädt die im Kantonsrat vertretenen Parteien, die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis zum 6. Juli 2023 zu den Entwürfen zu äussern.

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