Änderung des RTVG – Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien
Sehr geehrter Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 haben Sie die Kantone eingeladen, sich zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu äussern:
Der Kanton Zug ist mit den geplanten Änderungen der Mehrheit ihrer Kommission einverstanden.
Details siehe Download.