Revision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe und neue Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende Januar 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Volkswirtschaftsdirektion / Direktionssekretariat

Andreas Conne

Generalsekretär

Kontakt

Volkswirtschaftsdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Volkswirtschaftsdirektion
Aabachstrasse 5, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:30

Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

BLOP

Telefonnummer
+41 41 594 55 55