Teilrevision des Reglements zum Schulgesetz
Durch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement zum Schulgesetz. Die Änderungen werden im Rahmen einer Teil- und nicht Totalrevision umgesetzt, weil der Bereich der «Besonderen Förderung» aktuell von Änderungen ausgenommen ist. Dies ist damit begründet, dass 2024 und 2025 die generelle Überprüfung des «Konzepts Sonderpädagogik» und der «Richtlinien Besondere Förderung» ansteht. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Reglements zum Schulgesetz in 1. Lesung verabschiedet und das Amt für gemeindliche Schulen beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis Ende Mai in die Vernehmlassung zu geben.
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