Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse in erster Lesung beraten. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Teilrevision des Pensionskassengesetzes sollen Massnahmen ergriffen werden, um das gesunkene Leistungsniveau wieder anzuheben. Zudem erfolgen zur besseren Verständlichkeit Anpassungen des Pensionskassengesetzes. Die interessierten Kreise sind gebeten, bis Freitag, 30. August 2024 ihre Stellungnahmen ausschliesslich mittels beigefügtem Vernehmlassungsraster (Beilage 5) als Worddokument an info.fd@zg.ch einzureichen. Finanzdirektion/Direktionssekretariat

Marianne Hilfiker Ottiger

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