Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister)
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 19. September 2025 haben Sie uns zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister) mit Frist bis am 19. Dezember 2025 eingeladen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und nehmen wie dazu Stellung.
Details siehe Download.
