Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiReg)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, zu der Sie uns mit Schreiben vom 14. Mai 2025 eingeladen haben.
Der Kanton Zug unterstützt das Vorgehen des Bundesrats, die Geltungsdauer des FiReG um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 zu verlängern.
Details siehe Download.