Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. März 2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantone eingeladen, sich zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) zu äussern.

Aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen können wir nicht zuverlässig abschätzen, was die Vorlage für die Zuger Gemeinden bedeutet. Wir gehen einerseits davon aus, dass der Kanton Zug aufgrund seiner Struktur und geografischen Situation (generell gute Erschliessung, keine Klein- und Kleinstgemeinden, in allen Gemeinden bereits Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit für den Download vorhanden) kaum oder nur wenig von der Förderung profitieren wird. Andererseits dürften auch die Auswirkungen der Vorlage für den Kanton Zug sehr überschaubar bleiben, zumal die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes für die Kantone freiwillig ist. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine ausführliche Stellungnahme.

Details siehe Download.

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