Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 6. Juni 2025 haben Sie uns dazu eingeladen, in rubrizierter Angelegenheit eine Vernehmlassungsantwort bis zum 29. September 2025 einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat des Kantons Zug zur Vorlage wie folgt Stellung:
Der Kanton Zug begrüsst den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Iran und somit die Aufhebung von Art. 8 Abs. 3 und 4 des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien vom 25. April 1934 (SR 0.142.114.362; in Kraft getreten am 2. Juli 1935).
Details siehe Download.