Inkraftsetzung zur neuen Strafnorm zur Nachstellung

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Juli 2025 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis 31. August 2025 zur Inkraftsetzung der neuen Strafnorm zur Nachstellung vernehmen zu lassen.

Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug können wir Ihnen mitteilen, dass wir der geplanten Inkraftsetzung der Strafnorm auf den 1. Januar 2026 einverstanden sind.

Details siehe Download.

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