21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kommissionsmitglieder

Mit Schreiben vom 24. Juni 2025 haben Sie uns zu «21.449 n Pa. Iv. 21.449 Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» zur Vernehmlassung mit Frist bis 15. Oktober 2025 eingeladen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und nehmen gerne Stellung.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 594 11 11